Für eine gut funktionierende Heizung ist es wichtig, einen optimal instand gehaltenen Heizkessel zu verwenden. Richtig gewartet halten diese Geräte viele Jahre lang.
Nun gibt es allerdings seit 2014 die sogenannte Energieeinsparverordnung, kurz EnEV. Diese besagt, dass ab dem Jahr 2015 bundesweit alle Heizkessel, die 30 Jahre oder länger in Betrieb sind, ausgetauscht werden müssen. Sollte Ihr Heizkessel also vor 1985 eingebaut worden sein, sind Sie von dieser Verordnung betroffen und müssen den Heizkessel Ihrer Heizanlage auswechseln lassen. Das Alter Ihres Heizkessels können Sie auf dem Typenschild des Kessels oder im Protokollbuch des Schornsteinfegers einsehen. Ihr Schornsteinfeger ist auch derjenige, der die Ausführung der neuen Regelungen überwacht – und somit auch der erste Ansprechpartner bei Fragen zum Thema.
„Ist Ihr Heizkessel älter als 30 Jahre? Dann tauschen Sie jetzt Alt gegen Neu!“ weiterlesen